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Vorbereitung

 

Die zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang ist die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung durch Ihre zuständige Behörde. Sie ist meist formlos zu beantragen. Je nach Bundesland ist das

in Hessen, Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Saarland, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz das Ordnungsamt beim Landkreis,

in Thüringen das Ministerium für Inneres und Kommunales, das Landesamt für Verbraucherschutz

in Nordrhein-Westfahlen und Sachsen-Anhalt die Kreis-Polizeibehörde

Ggf. können auch Regierungspräsidien oder die Gewerbeaufsicht UBB´s erstellen.

 

Zur Vorbereitung des Lehrgangs empfehle ich die Anschaffung und Nutzung des Buches „Wiederladen“ der DEVA in seiner neusten Ausgabe!

 

Sehr interessant sind auch verschiedene online-Prüfungen.

 

Bitte senden Sie mir die Anfragen zum Lehrgang per email zu. Da der Gesetzgeber nur eine begrenzte Zahl an Teilnehmern zulässt, werde ich Ihnen die möglichen Termine mitteilen. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung verbindlich ist und einen rechtlich bindenden Vertrag darstellt. Bleiben durch kurzfristige Absage oder fernbleiben Plätze leer behalte ich mir Regress vor.

 

Die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis nach §27 SprengG sind:

  • Bedürfnis      (Bestätigung durch Verein/Verband)
  • Alter              (>21Jahre; Ausnahmen möglich)
  • Zuverlässig   (analog der Unbedenklichkeitsbescheinigung)
  • Fachkunde    (Zeugnis des Lehrgangs)
  • Deutscher     (oder 3 Jahre in Deutschland lebend)
  • Persönliche Eignung

 

 

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